Gebührenordnung

Gebührenordnung

Gebührenordnung des Schulverein OBS Stade e.V. (gemäß §5 der Vereinssatzung)

  1. Die Gebührenordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten mit Beginn des nächsten Geschäftsjahres nach der Beschlussfassung in Kraft. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils für das Kalenderjahr erhoben und zum 01.02. eingezogen. Bei Neumitgliedern ist der Einzug zum Eintrittszeitpunkt für das laufende Kalenderjahr fällig.
  4. Beitragshöhe

Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Schulverein OBS Stade e.V. beträgt 24€. Ein freiwillig höherer Beitrag ist möglich.

  • Die Zahlung des Beitrags erfolgt im Lastschriftverfahren.

Stand 08.09.2025